Leistung
Heizungsförderung KfW 458 und Fördermittel von BAFA und KfW
Förderung entscheidet oft darüber, ob eine Sanierung wirtschaftlich wird. Beim Heizungstausch läuft sie über das KfW-Programm 458, bei Dämmung, Fenstern und Lüftung über das BAFA. Wir prüfen, was zu Ihrem Vorhaben passt, erstellen die erforderlichen Bestätigungen und begleiten die Nachweise bis zur Auszahlung.
Was Sie davon haben
Passende Programme
Wir ordnen Ihr Vorhaben den aktuell geltenden Programmen zu, statt pauschal auf eine Förderung zu setzen.
BzA und BnD aus einer Hand
Für die KfW-Heizungsförderung erstellen wir die Bestätigung zum Antrag und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung.
Richtige Reihenfolge
Anträge müssen meist vor der Beauftragung gestellt werden. Wir achten darauf, dass Ihnen dadurch nichts verloren geht.
So läuft es ab
- 01
Vorhaben klären
Was ist geplant, in welchem Zeitraum und mit welchem Budget?
- 02
Förderprüfung
Abgleich mit den geltenden BAFA- und KfW-Programmen und den technischen Mindestanforderungen.
- 03
Antrag vorbereiten
Fachliche Unterlagen und Bestätigungen, abgestimmt mit Ihnen und den ausführenden Betrieben.
- 04
Nachweis nach Umsetzung
Prüfung der Ausführung und Erstellung der erforderlichen Bestätigungen.
Schwerpunkt
Heizungsförderung der KfW (Programm 458)
Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasse- oder eine Solarthermieanlage tauscht, beantragt die Förderung für die Wärmepumpe beziehungsweise die neue Anlage als Zuschuss für Privatpersonen im Wohngebäude über das KfW-Programm 458. Das Programm setzt sich aus einer Grundförderung und zusätzlichen Bausteinen zusammen — Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und ein Bonus für bestimmte Wärmepumpen. Wie viel davon in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir mit dem Stand durch, der bei Ihrer Antragstellung gilt. Pauschale Zusagen zu Prozentsätzen machen wir bewusst nicht, weil die Richtlinie regelmäßig angepasst wird.
Der Weg zum Zuschuss — Schritt für Schritt
- 01
Heizlast berechnen
Am Anfang steht die raumweise Heizlastberechnung Ihres Hauses. Sie zeigt, wie groß die neue Anlage tatsächlich sein muss — die Grundlage für eine passend ausgelegte Wärmepumpe und für das Angebot Ihres Fachbetriebs.
- 02
Angebot vom Fachbetrieb
Ihr Heizungsbauer erstellt auf dieser Basis ein Angebot für die neue Anlage — mit den technischen Angaben, die für den Antrag gebraucht werden.
- 03
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Wir prüfen die geplante Anlage auf die technischen Mindestanforderungen und stellen die BzA mit der Identifikationsnummer aus, die Sie für den Antrag benötigen.
- 04
Antrag bei der KfW
Mit der BzA-Nummer stellen Sie den Zuschussantrag im KfW-Portal — vor dem Einbau. Wir sagen Ihnen vorher, welche Angaben dort erwartet werden.
- 05
Einbau durch den Fachbetrieb
Nach der Zusage setzt Ihr Betrieb die Maßnahme um. Bei Wärmepumpen sorgen Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich dafür, dass die Anlage passend ausgelegt ist.
- 06
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Wir prüfen die Fachunternehmererklärung und die Ausführung und erstellen die BnD. Damit reichen Sie die Rechnungen zur Auszahlung des Zuschusses ein.
Wichtig: Der Antrag gehört vor den Einbau. Wird die Heizung vorher beauftragt und eingebaut, ohne dass die vertraglichen Vorgaben des Programms eingehalten sind, kann die Förderung entfallen. Melden Sie sich deshalb am besten, sobald das Angebot Ihres Heizungsbauers vorliegt.
Häufige Fragen
Welche Förderung passt zu meinem Vorhaben?
Das hängt davon ab, ob Sie Einzelmaßnahmen umsetzen oder eine umfassendere Sanierung planen, und ob es um Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungstausch geht. Für Dämmung, Fenster und Lüftung läuft die Förderung über das BAFA, für den Heizungstausch über die KfW im Programm 458. Wir prüfen die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage geltenden Programme und ordnen sie Ihrem Vorhaben zu.
Brauche ich für die KfW-Heizungsförderung (458) einen Energieberater?
Für den Zuschussantrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt, die ein eingetragener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen erstellt. Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) als Voraussetzung für die Auszahlung. Beides übernehmen wir für Sie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
In der Regel vor Beauftragung der Leistung beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme. Beim Heizungstausch wird der Antrag auf Basis eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt. Die genauen Regeln unterscheiden sich je Programm — sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie Aufträge vergeben.
Arbeiten Sie dabei mit meinem Heizungsbauer zusammen?
Ja. Für die Bestätigung zum Antrag brauchen wir das Angebot und die technischen Angaben zur geplanten Anlage. Wir stimmen uns direkt mit dem Fachbetrieb ab, damit die Angaben zum Antrag passen und Rückfragen gar nicht erst entstehen.
Können Sie Förderhöhen garantieren?
Nein, und das sollte niemand tun. Förderquoten und Bedingungen werden politisch angepasst. Wir arbeiten mit dem Stand, der bei Ihrer Antragstellung gilt, und sagen offen, wenn etwas unsicher ist.
Übernehmen Sie die Antragstellung komplett?
Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung und die Bestätigungen, die als Energieeffizienz-Expertise gefordert sind, und begleiten Sie durch die Nachweisführung nach Abschluss der Maßnahme. Den Zuschussantrag selbst stellen Sie als Eigentümer im Portal der KfW — wir bereiten alles so vor, dass es ohne Umwege geht.
Wie lange dauert die Prüfung bei der KfW 458?
Die Zusage mit der Förderhöhe kommt in der Regel wenige Sekunden nach der Einreichung. Dafür brauchen Sie drei Dinge: die BzA-ID von uns, ein Angebot Ihres Heizungsbauers mit aufschiebender und auflösender Klausel und eine Heizlastberechnung zur Bestimmung der richtigen Heizungsgröße. Alles besorgen wir gemeinsam mit Ihrem Heizungsbauer — so dass Sie den Antrag direkt einreichen können.
Weitere Leistungen
Energieberatung für Wohngebäude
Vor-Ort-Analyse Ihres Gebäudes: Bausubstanz, Heizung, Dämmung und die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen.
Mehr erfahrenIndividueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ihr Sanierungsplan in aufeinander abgestimmten Schritten — verständlich dokumentiert und förderfähig.
Mehr erfahrenEnergieausweis
Bedarfs- und Verbrauchsausweis für Verkauf, Vermietung und als Grundlage weiterer Planungen.
Mehr erfahrenErstgespräch anfragen
Sagen Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht — wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zurück.
Ansprechpartner: Johannes Ostendorf · Kleine Mühlenstraße 16, 26689 Apen
