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Energieausweise

Ein Energieausweis ist in Deutschland ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes vorgelegt werden muss (Denkmalgeschützte Immobilen außenvor).

Er bietet eine einfache Möglichkeit, die Energieeffizienz von Gebäuden miteinander zu vergleichen. Potenzielle Käufer oder Mieter erhalten damit einen Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie und können die zu erwartenden Energiekosten besser abschätzen. Die Energieeffizienz wird auf einer Skala dargestellt, die – ähnlich wie bei Elektrogeräten – in Energieklassen unterteilt ist.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

1. Verbrauchsorientierter Energieausweis:

✓ Praktische Bewertung der Energieeffizienz

✓ Auf Basis des „tatsächlichen“ Verbrauchs

✓ Abhängig vom Nutzerverhalten

✓ Regelmäßige Erstellung möglich

✓ Verbesserungsempfehlungen für die Energieeffizienz

✓ Rechtskonform gemäß GEG

✓ Gültigkeit: 10 Jahre

✓ Kosteneffizientere Option

2. Bedarfsorientierter Energieausweis:

✓ Theoretische Energieeffizienzbewertung

✓ „Normverbrauch“ als Grundlage

✓ Unabhängig vom Nutzerverhalten

✓ Einmalige Vor-Ort-Begutachtung erforderlich

✓ Individuelle Empfehlungen für das Gebäude

✓ Rechtskonform gemäß GEG

✓ Gültigkeit: 10 Jahre

✓ Höherer Kostenaufwand

Ein Bedarfsausweis darf für jedes Wohngebäude ausgestellt werden.

Für ein Verbrauchsausweis müssen gewisse Kriterien (min. 1) erfüllt sein: 

✓ Mehr als 4 Wohneinheiten

✓ nach 01.11.1977 genehmigt

✓ wurde entsprechend Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert

Ein Beratungsbüro für Eigentümer, Verwalter und Vermieter von Wohngebäuden. Mit Augenmerk auf Beratung, Beantragung von Fördermitteln und mehr.

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